Der verfemte Botschafter

Die deutsche Öffentlichkeit hat sich nach dem 2. Weltkrieg mit Bonhoeffer lange Zeit schwer getan. Denn er trug den Makel eines «Staatsfeindes». Von Philippe Dätwyler.

In der Not des Krie­ges hatte sich Diet­rich Bonhoeffer dem deutschen Wider­stand angeschlossen, dessen Ziel es war, den Tyrannen Adolf Hitler zu ermorden. Aber alle Attentats­pläne schlugen fehl. Und die Verschwö­rungen flogen auf. Die aktiven Widerstandskämpfer und  ihr ganzer Freundeskreis wurden hingerichtet, insgesamt über 5000 Personen. Dietrich Bonhoeffer blieb zwar vorerst verschont.

Als dann aber die Belege für sein Mitwirken handfest waren, befahl Adolf  Hitler höchstpersönlich – vier Wochen vor dem Ende des Krieges – seine sofortige Hinrichtung. In der Nacht auf  den 9. April 1945 gab es ein standgerichtliches Verfahren, das allerdings eine Farce war, denn das Urteil stand zum vornherein fest.

Ein Märtyer als «Staatsfeind»

Im Morgengrauen wird Bonhoeffer zu­sammen mit seinen Mitverschwörern zur Hinrichtung in den Hof des Gefäng­nisses von Flossenbürg gebracht. Dann müssen sich Bonhoeffer und die ande­ren Verurteilten nackt ausziehen und eine Treppe besteigen. Dann folgt der Strick um den Hals. Und die Treppe wird weggezogen… Bonhoeffers letz­ten überlieferten Worte sind: «Dies ist das Ende, für mich der Beginn des Le­bens.»
Nach dem Krieg wurde der Ver­schwörer Bonhoeffer – auch in der Kirche – noch lange als «Verräter» be­trachtet. Es hiess, die Kirche könne die damalige Verschwörung gegen Hitler niemals gutheissen. In einer Denkschrift der Hannoverschen Landeskirche von 1946 wurde etwa festgehalten: «Wir glauben, dass es der Lehre der Heiligen Schrift entspricht, wenn die Kirche dem Gericht Gottes, das die Tyrannen der Welt noch immer zur rechten Zeit ereilt hat, nicht vorgreift.»

Im April 1953 soll­te im Rahmen einer Feier in der Kirche von Flossenbürg eine Gedenktafel mit der Inschrift «Dietrich Bonhoeffer – ein Zeuge Jesu Christi unter seinen Brüdern» eingeweiht wer­den. Doch der bayrische Landesbischof Meiser weigerte sich, an diesem Ge­denkgottesdienst teilzunehmen, da Bonhoeffer kein christlicher, sondern ein politischer Märtyrer gewesen sei.

Jede Obrigkeit von Gott?

Das im lutherischen Protestantismus tief verankerte Obrigkeitsdenken wirk­te noch lange nach. Dabei bezog man sich auf Römer 13, 1 («Denn es ist keine Obrigkeit ausser von Gott») und bezeichnete das Dritte Reich als eine zwar entstellte Ordnung, die aber trotz aller Entstellung als Ordnung Gottes angesehen werden müsse, der man Ge­horsam geschuldet habe.

Erst spät, beim sogenannten «Remer-Prozess», erinnerte man sich an Lu­thers Frage, ob es denn erlaubt sei, einen Tyrannen zu töten. Luthers Ant­wort war einst klipp und klar: «Wenn er einem sein Weib, dem anderen die Tochter, dem Dritten sein Feld und Gut und noch einem anderen sein Haus und Besitz wegnähme, und die Bürger könnten seine Gewalt und Schreckens­herrschaft nicht länger ertragen und sie verschwörten sich untereinander, dann dürfen sie ihn umbringen.»

Einsamer, freier Entscheid zum Widerstand

Bonhoeffer hatte sich den Entscheid, bei der Verschwörung gegen Hitler mit­zumachen, nicht leicht gemacht. Er, der überzeugte Pazifist, hat lange mit sich gerungen. Denn er hat gewusst, dass jeder Mord, auch ein Tyrannen­mord, mit Schuld behaftet ist. Doch er war bereit, diese Schuld auf sich zu laden. Es ist beeindruckend, dass Bon­hoeffer seinen Entscheid nie zu recht­fertigen versuchte. Er ging davon aus, dass er diesen einsamen und zugleich freien Entscheid einzig vor sich selber und vor Gott zu verantworten habe. Vor sich selber sprach ihn sein Gewissen frei; vor Gott aber hoffte er allein auf Gnade.

Erst 1998 rehabilitiert

Die deutsche Justiz allerdings mass noch lange nach dem Krieg mit ganz anderen Ellen. Noch 1956 hielt der «entnazifizierte» Deutsche Bundesge­richtshof fest, dass das damalige Todes­urteil gegen Bonhoeffer rechtens gewe­sen sei! Erst in den 90er Jahren, als Bürgerrechtler am Bundesgerichtshof eine Gedenktafel für Bonhoeffer instal­lieren wollten, kam die Diskussion wie­der in Gang. 1998 wurde Bonhoeffer dann endlich rehabilitiert.

2002 hielt Prof. Günter Hirsch, Prä­sident des Bundesgerichtshofes, schliesslich in einer historischen Rede eindringlich fest: «Für das Urteil des Bundesgerichtshofes von 1956, an dem im Übrigen ein Richter mitgewirkt hat, der im Dritten Reich Beisitzer eines Sondergerichts und später Oberkriegs­gerichtsrat war, muss man sich schämen. Die Folgen dieses Urteils waren verheerend. (…) Kaum ein Richter oder Staatsanwalt wurde in der Bundesrepublik wegen der tausendfa­chen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt. Dieses Versagen der Nach­kriegsjustiz ist ein dunkles Kapitel in der deutschen Justizgeschichte und wird dies bleiben.»

Verneigung und Lehre

Günter Hirsch verneigte sich am Ende seiner Rede im Namen aller Richterin­nen und Richter des Bundesgerichts­hofs vor den Widerstandskämpfern Hans von Dohnanyi, Dietrich Bonhoef­fer und vor allen, die Opfer der Justiz wurden. Und er bedankte sich bei den anwesenden Angehörigen der Familien von Dohnanyi, Bonhoeffer und Goerde­ler: Sie hätten mit ihrer Anwesenheit dem Bundesgerichtshof hohe Ehre er­wiesen.

Heute ist sich auch die Kirche be­wusst, dass die Obrigkeitspflicht nie absolut gesetzt werden darf. Aus theo­logisch-ethischer Sicht endet die Obrig­keitspflicht spätestens da, wo man mit einem mörderischen Regime konfron­tiert ist. Ja, diese Pflicht zum Gehorsam endet da nicht nur, sie schlägt vielmehr um in die Pflicht, zu widerstehen.

Philippe Dätwyler, Original aus: Notabene 5/05